Erstprämienverzug
Begriff | Definition |
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Erstprämienverzug | ErstprämienverzugDieser Fall tritt ein, wenn der Kunde die Erstprämie nicht fristgerecht bezahlt und deshalb die Versicherung die Möglichkeiten hat, vom Vertrag zurückzutreten oder die Prämienzahlung auf gerichtlichem Weg durchzusetzen. Bei einem Rücktritt kann der Versicherer den Vertrag nach einer Wartezeit von drei Monaten automatisch auslaufen lassen oder einen ausdrücklichen Rücktritt erklären.
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