Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Dynamik

Begriff Definition
Dynamik

Dynamik

Als Ausgleich für die im Laufe der Vertragslaufzeit vorausgesetzte Änderung des Bedarfs werden die Versicherungssumme und die -beiträge jährlich erhöht. Die Dynamik wird bei Vertragsschluss vereinbart und jedes Jahr durch den Versicherer ohne weitere Risikoprüfung (nur bei Lebensversicherungen) automatisch durchgeführt. Die Erhöhung erfolgt entweder anhand eines Index‘ oder eines festen Faktors. Als Versicherungsnehmer hat man das Recht, der Dynamik bei Lebensversicherungen zu widersprechen oder diese sogar zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte wird in Sachsparten wie z. B. der Hausratversicherung nicht ausgelöst. Eine Vertragsauflösung in diesen Fällen ist erst mit dem Wirksamwerden der Erhöhung oder mit der nächsten Fälligkeit unter Einhaltung von Kündigungsfristen möglich.

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