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Direktversicherung

Begriff Definition
Direktversicherung

Direktversicherung

Eine Lebensversicherung, die durch einen Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge auf das Leben eines Arbeiters oder Angestellten abgeschlossen wurde, bezeichnet man als Direktversicherung (Betriebsrentengesetz).

Zu unterscheiden sind zwei unterschiedliche Formen der Direktversicherung:

  1. Direktversicherungen, die der Arbeitgeber selbst und ausschließlich finanziert
  2. Direktversicherungen, die vom Arbeitnehmer durch eine teilweise Umwandlung des Gehalts finanziert werden.

Die gedeckelte Gehaltsumwandlung zum Zweck einer betrieblichen Altersvorsorge beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Umsetzung seitens des Arbeitnehmers. Bei Eintritt in die Altersrente ist der Angestellte bezugsberechtigt, dessen Angehörige im Falle seines Todes.

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