Direktversicherung
Begriff | Definition |
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Direktversicherung | DirektversicherungEine Lebensversicherung, die durch einen Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge auf das Leben eines Arbeiters oder Angestellten abgeschlossen wurde, bezeichnet man als Direktversicherung (Betriebsrentengesetz). Zu unterscheiden sind zwei unterschiedliche Formen der Direktversicherung:
Die gedeckelte Gehaltsumwandlung zum Zweck einer betrieblichen Altersvorsorge beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Umsetzung seitens des Arbeitnehmers. Bei Eintritt in die Altersrente ist der Angestellte bezugsberechtigt, dessen Angehörige im Falle seines Todes.
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