Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Direktanspruch

Begriff Definition
Direktanspruch

Direktanspruch

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht drei Fälle vor, bei denen ein Geschädigter seinen Anspruch auf Schadensersatz auch direkt gegen den Versicherer geltend machen kann:

  1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt, für die eine Versicherungspflicht besteht (z. B. Kfz-Haftpflicht),
  2. wenn über das Vermögen des Versicherten ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder aber der Eröffnungsantrag mangels Masse zurückgewiesen wurde oder
  3. wenn der Aufenthaltsort des Versicherten nicht bekannt ist.

Dabei wird das Versicherungsunternehmen so behandelt, als hätte es den Schaden selbst verursacht.

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