Direktanspruch
Begriff | Definition |
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Direktanspruch | DirektanspruchDas Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht drei Fälle vor, bei denen ein Geschädigter seinen Anspruch auf Schadensersatz auch direkt gegen den Versicherer geltend machen kann:
Dabei wird das Versicherungsunternehmen so behandelt, als hätte es den Schaden selbst verursacht.
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