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Delkredereversicherung

Begriff Definition
Delkredereversicherung

Delkredereversicherung

Sie wird meistens als Ausfall- oder Kreditversicherung bezeichnet und hat im Handelsrecht den Charakter einer Garantie. Sie tritt ein, wenn der Kreditnehmer vorübergehend oder langfristig zahlungsunfähig wird. Die Delkredereversicherung übernimmt dann je nach Vertragsdetails über einen bestimmten Zeitraum oder langfristig die zu bezahlenden Kreditraten, bis der Schuldner wieder solvent ist. Besonders häufig wird diese Versicherungsform für Ausfuhr-, Waren- oder Investitionsgüterkreditversicherungen, mittlerweile aber auch für die Absicherung von Konsumentenkrediten genutzt.

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