Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Deckungszusage

Begriff Definition
Deckungszusage

Deckungszusage

Vor dem endgültigen Abschluss eines Versicherungsvertrags erhält der Versicherungsnehmer eine Deckungszusage durch den Versicherer, bevor eine Versicherungspolice ausgestellt wird. Die Deckungszusage ist z. B. beim Abschluss einer Kfz-Versicherung gang und gäbe, damit das entsprechende Fahrzeug bereits angemeldet und genutzt werden kann, obwohl der Vertrag noch nicht endgültig ist. Die Gültigkeit der Deckungszusage endet entweder mit dem tatsächlichen Zustandekommen des Versicherungsvertrags oder mit der Ablehnung durch den Versicherer.
Sollte innerhalb der Laufzeit der vorläufigen Deckungszusage tatsächlich ein Schaden eintreten, ist der Versicherer leistungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn noch keine Prämienzahlung geleistet wurde. Aufgrund der Veränderungen in der Versicherungsgesetzgebung wurde für diese Art von Verträgen eine reduzierte Informationspflicht eingeführt. So  können beispielsweise die den Vertrag betreffenden Bedingungen zusammen mit dem endgültigen Hauptvertrags dem Versicherungsnehmer zugesendet werden.

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Synonyme: vorläufige Deckungszusage

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