Deckungszusage
Begriff | Definition |
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Deckungszusage | DeckungszusageVor dem endgültigen Abschluss eines Versicherungsvertrags erhält der Versicherungsnehmer eine Deckungszusage durch den Versicherer, bevor eine Versicherungspolice ausgestellt wird. Die Deckungszusage ist z. B. beim Abschluss einer Kfz-Versicherung gang und gäbe, damit das entsprechende Fahrzeug bereits angemeldet und genutzt werden kann, obwohl der Vertrag noch nicht endgültig ist. Die Gültigkeit der Deckungszusage endet entweder mit dem tatsächlichen Zustandekommen des Versicherungsvertrags oder mit der Ablehnung durch den Versicherer.
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Synonyme:
vorläufige Deckungszusage |