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Deckungskapital

Begriff Definition
Deckungskapital

Deckungskapital

Unter den Begriff Deckungskapital fallen die verzinslich angesammelten Sparanteile bei Renten-, Lebens- und anderen Sparversicherungen. Diese Sparanteile werden mit einem Garantiezinssatz abgeschlossen, der einem Mindestzinssatz entspricht. Darüber hinaus werden weitere Zinserträge durch die Versicherer erwirtschaftet, welche für den Versicherungsfall angespart werden. Wird eine Lebensversicherung gekündigt, wird deren Deckungskapital abzüglich einer Stornogebühr für die Ausschüttung errechnet (Rückkaufswert). Das Deckungskapital dient bei einer Beitragsfreistellung als Einmalbetrag zur Berechnung der kostenfreien Versicherungssumme.

Hinweis:
Bei fondsgebundenen Versicherungen errechnet man den Zeitwert der Anteile (in der Regel ohne Garantiezinssatz). Dieser wird nach Abzug der Stornokosten ausgeschüttet.

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