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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Begriff Definition
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin wurde errichtet, um für ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem zu sorgen. Sie ging 2002 aus den Bundesämtern für den Wertpapierhandel, für das Kreditwesen und das Versicherungswesen hervor. Mit ihrer Solvenzaufsicht soll sie darauf hinwirken, dass die Zahlungsfähigkeit von Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherern sowie Kreditinstituten erhalten bleibt. Ihre ausgeübte Marktaufsicht hat zum Ziel, das Vertrauen von Anlegern in die Kapitalmärkte wiederherzustellen oder zu erhalten. Im Rahmen des Anlegerschutzes sorgt sie außerdem  für die Eindämmung von unerlaubten Finanzgeschäften.

Hinweis:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dient neben dem Ombudsmann als offizielle Beschwerdestelle für Kunden aller Versicherungen.

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Synonyme: BaFin

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