Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Begriff | Definition |
---|---|
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin wurde errichtet, um für ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem zu sorgen. Sie ging 2002 aus den Bundesämtern für den Wertpapierhandel, für das Kreditwesen und das Versicherungswesen hervor. Mit ihrer Solvenzaufsicht soll sie darauf hinwirken, dass die Zahlungsfähigkeit von Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherern sowie Kreditinstituten erhalten bleibt. Ihre ausgeübte Marktaufsicht hat zum Ziel, das Vertrauen von Anlegern in die Kapitalmärkte wiederherzustellen oder zu erhalten. Im Rahmen des Anlegerschutzes sorgt sie außerdem für die Eindämmung von unerlaubten Finanzgeschäften. Hinweis:
Zugriffe - 5407
Synonyme:
BaFin |