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Bindefrist

Begriff Definition
Bindefrist

Bindefrist

Als Versicherungskunde ist man eine bestimmte Zeitspanne an seinen Versicherungsantrag gebunden. Diese Zeitspanne wird als Bindefrist bezeichnet. Während der Bindefrist führen die Versicherungsgeber sogenannte Risikoprüfungen durch. Die Bindefristen für Sparten, in denen eine besonders intensive Risikoprüfung erfolgt, sind entsprechend länger als bei eher unkritischen Versicherungen.

Die Dauer der Bindefristen ist für die nachfolgenden Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben:

Der Versicherungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Versicherungsunternehmen den Versicherungsantrag des Antragstellers innerhalb der gesetzlich reglementierten Bindefrist annimmt. Ebenso verhält es sich umgekehrt, wenn der Antragsteller ein Angebot des Versicherers akzeptiert. Nimmt ein Versicherer den Antrag jedoch verspätet nach dem Ablauf der Bindefrist an, muss der Versicherungskunde einen neuen Antrag stellen.

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