Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Bezugsrecht

Begriff Definition
Bezugsrecht

Bezugsrecht

Bei Renten- und Lebensversicherungen kann im Erlebens- und Todesfall ein Bezugsrecht verfügt werden. Damit wird festgelegt, wer in diesen Fällen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen (Versicherungssumme zzgl. Zinsen/Gewinnanteile) hat. Ein festgelegtes Bezugsrecht kann, solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist, jederzeit verändert werden und ist bis dann widerruflich. Es gibt alternative Varianten, in denen ab der Festlegung der Verfügung diese nur noch mit der Zustimmung des Verfügungsberechtigten und unwiderruflich verändert werden.

Hinweis:
Bei Lebensversicherungen ist das Bezugsrecht in der Regel vollkommen unabhängig von gesetzlichen und testamentarischen Erben. Der Erlös der Versicherungsleistung fällt regelmäßig NICHT in die Erbmasse des Verstorbenen hinein.

Zugriffe - 4165

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite