Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Beitragsfreistellung

Begriff Definition
Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung

Versicherungskunden, die vorübergehende oder dauernde Zahlungsschwierigkeiten haben, können mittels schriftlicher Vereinbarung eine zeitweise oder dauernde Beitragsfreistellung erhalten (Lebensversicherung). Aus dem angesammelten Sparguthaben einer kapitalbildenden Lebensversicherung (entspricht NICHT dem Betrag der eingezahlten Versicherungsbeiträge) wird dann eine neue, geänderte Versicherungssumme berechnet, die entsprechend der nun verkürzten Laufzeit und dem daraus resultierenden Minderbetrag der Einzahlungen in der Regel deutlich geringer ausfällt als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme.

Sehr viele Anbieter kapitalgebundener Lebensversicherungen sehen hierfür einen Mindestbetrag von 500 Euro vor. Die Beitragsfreistellung kann in der Regel erst nach einer Mindestlaufzeit rückgängig gemacht werden – häufig mit der Auflage einer erneuten Gesundheitsprüfung und der Nachzahlung aller rückständigen Versicherungsbeiträge.

Hinweis:
Sollte durch den Versicherungsnehmer abzusehen sein, dass der Zahlungsausfall nur für einen kurzen Zeitraum gegeben ist, empfiehlt sich eine Stundung. Dadurch kann die Versicherungssumme in der Regel in voller Leistungshöhe erhalten bleiben und der Zahlungsausfall bleibt kurzzeitig (i. d. R. nicht länger als 1 Jahr) folgenlos.

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