Beitragsbemessungsgrenze
Begriff | Definition |
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Beitragsbemessungsgrenze | BeitragsbemessungsgrenzeDiesen Fachbegriff kennt man aus dem Steuerwesen in Deutschland. Er bezeichnet im Bereich der Sozialversicherungen den Betrag, bei dessen Überschreiten das Einkommen des Steuerpflichtigen beitragsfrei ist. Daraus ergibt sich der Umstand, dass hinsichtlich der Höhe immer nur der Beitrag als Grundlage genommen wird, welcher unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Sämtliche zusätzlichen Einkommen, die diese Grenze übersteigen, fließen damit nicht mehr in die Steuerberechnung mit ein. Für Besserverdienende ist die Beitragsbemessungsgrenze damit ein Glücksfall, da ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen andernfalls exorbitant ansteigen würden. Durch die Beitragsbemessungsgrenze sind sie allerdings gedeckelt, sodass die Höhe des Einkommens in der Folge nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
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