Außenversicherung
Begriff | Definition |
---|---|
Außenversicherung | AußenversicherungDer Versicherungsschutz für versicherte Sachen kann zum Beispiel durch besondere Vereinbarungen oder spezielle Klauseln dahingehend erweitert werden, dass diese auch an anderen als den eigentlich versicherten Orten versichert sind. Meist werden derartige besondere Klauseln allerdings mit einer Einschränkung der versicherten Summe versehen. Klassisch für derartige Außenversicherungen Hausrat, der auch auf Reisen versichert sein kann.
Zugriffe - 4015
|