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Anwartschaft

Begriff Definition
Anwartschaft

Anwartschaft

Hierunter werden zwei Varianten verstanden:

  1. Sicherung des aktuellen „Status Quo“ bei privaten Krankenversicherungen
    Durch den Abschluss der Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wird die Möglichkeit eröffnet, sowohl das Eintrittsalter als auch den Gesundheitszustand des zu Versichernden zu Beginn der Anwartschaft festzuschreiben. Bei einem späteren vollständigen Wechsel in die private Krankenversicherung werden verschlechterte Gesundheitszustände nicht nachträglich negativ bewertet – eine Erhöhung des Beitragssatzes entfällt dadurch.

  2. Über den Erwerb einer Rechtsposition für spätere Leistungen
    In diesem Fall hat der Bezugsberechtigte einen unwiderruflichen Anspruch auf die Anwartschaft bezogen auf eine definierte Versicherungssumme im Erlebens- und/oder Todesfall bei einer Lebensversicherung.
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