Äquivalenzprinzip
Begriff | Definition |
---|---|
Äquivalenzprinzip | ÄquivalenzprinzipAnders als bei Sozialversicherungen richtet sich die Höhe der Beiträge bei privaten Versicherungen kalkulatorisch nach den vom Versicherer übernommenen Verpflichtungen berechnet. Darunter sind die Risiken zu verstehen, die das Versicherungsunternehmen für einen bestimmten Kunden übernimmt. Das versicherungstechnische Gegenteil ist das → Solidar- oder Solidaritätsprinzip, wobei die Beitragshöhe sich nicht nach Risikofaktoren bemisst.
Zugriffe - 3848
|