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Abschlussprovision

Begriff Definition
Abschlussprovision

Abschlussprovision

Wenn ein Versicherungsvertrag durch die Arbeit eines Vermittlers zustande kommt, erhält dieser eine Entlohnung in Form einer Abschlussprovision. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe dieser Provisionszahlung werden in der Regel der Jahresbeitrag und die vereinbarte Versicherungssumme oder die Laufzeit herangezogen (Renten- und Lebensversicherungen). Aus dem errechneten Gesamtvolumen erhält der Vermittler festgelegte Promille-Sätze oder eine bestimmte Anzahl von Monatsbeiträgen. Die Abschlussprovision wird dem Vermittler in der Regel über eine Einmalzahlung nach Vertragsabschluss ausgezahlt. Auch eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen ist möglich und wird häufig bei der sog. „Riesterrente“ so gehandhabt.

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