Abschlagszahlung
Begriff | Definition |
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Abschlagszahlung | AbschlagszahlungEin als Vorschuss ausgezahlter Anteil der eigentlich veranschlagten Versicherungsleistung oder –summe. Die Abschlagszahlung kommt in Betracht, wenn die Ermittlung des Schadens oder die allgemeine Bearbeitung des Versicherungsfalles einen größeren Zeitrahmen beanspruchen oder eine Wartezeit für die finale Auszahlung vereinbart wurde. Exemplarisch sei die Unfallversicherung in Bezug auf die Feststellung einer Invalidität genannt: Bis diese endgültig festgestellt ist (längere Untersuchungsintervalle, Behandlungserfolge werden erst spät sichtbar etc.), werden in der Regel Abschlagszahlungen geleistet. Aufgrund der genannten und weiteren Faktoren zahlen Versicherer die volle Invaliditätsleistung frühestens ein Jahr nach dem verursachenden Schadensfall aus. Als Versicherungskunde hat man, abhängig vom abgeschlossenen Vertrag, in der Regel nach einem bis drei Monaten ab dem Schadenszeitpunkt einen Anspruch auf eine angemessene Abschlagsleistung. Diese entspricht in der gängigen Versicherungspraxis ca. der vertraglich fixierten Todesfallleistung.
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