Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Neuwert

Neuwert

Der Wert eines Gegenstandes kann in einer Sachversicherung vereinbart werden. Bei einer Neuwert-Versicherung wird im Schadenfall der Wert des versicherten Gegenstands in einwandfreiem, neuem Zustand ersetzt. Dazu gehören auch die mit dem Gegenstand zusammenhängenden weiteren Kosten wie z. B. der Warentransport.

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Nennwert

Nennwert

Den Nennwert kennt man vor allem von Währungen, er kommt aber auch bei Aktien zum Einsatz. Grundsätzlich ist damit der Wert gemeint, den die Aktie beziehungsweise das jeweilige Zahlungsmittel wirklich hat. Bei Münzen und Geldscheinen ist dies einfach: Unter dem Nennwert versteht man jenen Betrag, der aufgedruckt beziehungsweise eingeprägt ist. Bei Aktien und anderen Wertpapieren dagegen versteht man unter dem Nennwert den Preis, den das Wertpapier bei seiner Ausgabe hatte. Die spätere Kursentwicklung bleibt hierbei also unberücksichtigt. Dadurch ist es bei Wertpapieren eher die Regel als die Ausnahme, dass der Nennwert und der Kurswert sehr stark differieren. Dies kann aber auch bei Währungen vorkommen, insbesondere bei Sammlermünzen, die oftmals einen sehr viel höheren Kurswert aufweisen, als es ihrem eigentlichen Nennwert entspricht.

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Nebenwerte

Nebenwerte

Mit dem Begriff Nebenwerte bezeichnet man Aktien, die zwar an der Börse gelistet, aber in keinem international bekannten Aktienindex aufgenommen sind. Dies kann zum Beispiel eine Aktie mit einem relativ niedrigen Umsatz an der Börse sein, die darüber hinaus eine ebenso geringe Marktkapitalisierung aufweist. Auch für diese Wertpapiere gibt es eigene Indizes, zum Beispiel für Unternehmen mit einem mittleren Börsenwert den MDAX oder für besonders kleine Unternehmen den SDAX. In welchen Index das betreffende Unternehmen aufgenommen wird, ist jedoch rechtlich nicht festgelegt, zudem sind die Grenzen zwischen den einzelnen Indizes fließend.

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Nebenversicherung

Nebenversicherung

Wenn zwei voneinander unabhängige Verträge zu einer versicherten Sache bestehen, deren Versicherungssummen den tatsächlichen Wert der versicherten Sache nicht überschreiten, spricht man von einer Nebenversicherung. Der Versicherte ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, andere Versicherungsunternehmen über den Bestand zusätzlicher Versicherungen zu informieren. Bei der Meldung an die zusätzlichen Versicherer sind sowohl sind sowohl die bestehenden Versicherungsunternehmen als auch die Höhe der Versicherungssumme mitzuteilen.

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NASDAQ

NASDAQ

Bei dem Begriff NASDAQ handelt es sich um eine Abkürzung für „National Association of Securities Dealers for Automated Quotation“. Was sich hier so kompliziert anhört, meint die größte elektronische Börse der Welt, welche ihren Sitz in den USA hat. Sie wurde bereits im Jahr 1971 gegründet und gilt als Vorreiter der elektronischen Handelsplattformen in aller Welt. Mittlerweile verfügt die NASDAQ jedoch über Zweigstellen überall auf der Welt - sowohl in Europa als auch in Asien und auf anderen Kontinenten. Gehandelt wird auf der elektronischen Plattform tagtäglich zwischen 9.30 und 16:00 Uhr, ausgehend von der Ortszeit New Yorks.

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NAI

Natur-Aktien-Index (NAI)

In den letzten Jahren wurden neben den großen, bekannten Aktienindizes auch zahlreiche kleinere, spezialisierte Indizes entwickelt. Einer davon ist der sogenannte NAI - ausgeschrieben: Natur-Aktien-Index. Er enthält ausschließlich Wertpapiere von Unternehmen, die nach besonderen ethischen und ökologischen Richtlinien wirtschaften. Dabei entscheidet ein eigens dafür gebildeter Expertenausschuss darüber, ob ein Unternehmen in diesen Index aufgenommen wird. Den Natur-Aktien-Index gibt es seit dem Jahr 1997, anfangs wurde er noch unter dem Kürzel MAX geführt. Um gute Chancen zu haben, in diesen Index aufgenommen zu werden, sollte man eine Vormachtstellung in einer ökologisch wichtigen Branche besetzen sowie nach den jeweils strengsten ökologischen Richtlinien arbeiten.

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Synonyme - Natur-Aktien-Index
Musterdepot

Musterdepot

Grundsätzlich versteht man unter einem Depot eine Verwaltungsstelle für Wertpapiere aller Art. Sie bündelt die Investments eines Anlegers, sodass der die Entwicklung seiner Wertpapiere und alle Kennzahlen in übersichtlicher Form vorliegen hat. Über die normalen Depots hinaus gibt es allerdings auch noch Musterdepots. Hierunter versteht man einerseits ein Depot, bei dem der Anleger nicht mit realen Werten handelt, sondern quasi lediglich über eine Simulation verfügt, mit der er das Handeln üben kann. Zudem legen Fachzeitschriften und Internetportale oftmals Musterdepots an, um ihren Kunden darzulegen, mit welchem Erfolg sie ihre Investments betreiben.

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Mitversicherung

Mitversicherung

Wenn sich mehrere Versicherungsunternehmen an einem Risiko beteiligen, wird dies Mitversicherung genannt. Dabei übernimmt jeder der Versicherer eine bestimmte Quote oder einen fixierten Beitrag der gesamten Versicherungssumme. Dieses Vorgehen ist üblich, wenn es um sehr große Risiken geht, wie sie beispielsweise in der Industrie vorkommen.

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Mischfonds

Mischfonds

Bei Aktien- und Investmentfonds muss man zwischen solchen unterscheiden, die ausschließlich in bestimmte Werte investieren (zum Beispiel Aktien, Rentenpapiere, Immobilien oder Ähnliches), und denen, die ein gemischtes Portfolio aus verschiedenen Investments unter einem Dach vereinen. Bei diesen Fonds spricht man auch von Mischfonds. Der Vorteil: Das Risiko eines Kapitalverlustes für den Anleger wird hier wirkungsvoll diversifiziert, da nicht nur auf verschiedene Investments im Fonds Wert gelegt wird, sondern auch darauf, dass diese Werte aus ganz unterschiedlichen wirtschaftlichen Bereichen kommen. Allerdings muss ein Mischfonds von erfahrenen Experten aufgelegt und verwaltet werden, die sicherstellen können, sich in jedem Bereich der darin enthaltenen Werte optimal auszukennen.

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Midcap Index

Midcap Index (MDAX)

Der sogenannte Midcap Index (auch als MDAX bekannt) ist ein Aktienindex, in dem sich die Aktien von 50 großen Industrieunternehmen befinden. Es handelt sich dabei um die Aktien, welche direkt auf die 30 Werte der größten Unternehmen in Deutschland, die im DAX festgelegt sind, folgen. Bei den im Midcap Index enthaltenen Unternehmen handelt es sich also ebenfalls um sehr einflussreiche Konzerne, die eine leitende Funktion in der Wirtschaft des Landes übernehmen. Auch für ausländische Unternehmen steht der Midcap Index inzwischen offen. Bei Aktionären ist er sehr beliebt, da er wichtige Anhaltspunkte über die gesamte Entwicklung des Aktienmarktes in Deutschland gibt.

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Synonyme - MDAX
Meldefrist

Meldefrist

Eine Schadensmeldung muss unverzüglich dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Aus juristischer Sicht bedeutet das „ohne schuldhafte Verzögerung“, also sofort. Um diese Meldefrist zu garantieren, bieten die meisten Versicherer sogenannte Schaden-Hotlines an, bei denen die Versicherten rund um die Uhr anrufen und einen Schaden melden können. Wird die Schadenmeldung innerhalb der Meldefrist durch eigenes Verschulden versäumt, muss der Versicherte damit rechnen, Sanktionen des Versicherers auszulösen (z. B. Kürzung der Leistung).

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Mehrheits- und Minderheitsaktionär

Mehrheits- und Minderheitsaktionär

Die meisten Anleger, welche ihr Kapital in Aktien investieren, sind sogenannte Minderheitsaktionäre. Das bedeutet, ihnen gehören durch den Kauf ihrer Aktien insgesamt weniger als 50 Prozent des gesamten Aktienbesitzes des betreffenden Unternehmens. Erst wenn ein einzelner Aktionär mehr als 50 Prozent der gesamten Aktien besitzt, wird er als Mehrheitsaktionär bezeichnet. Wichtig zu wissen ist, dass Mehrheitsaktionäre einen besonders großen Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens beziehungsweise die Unternehmenspolitik haben. Schließlich gehört ihnen durch ihr Aktienpaket ein Großteil des Unternehmens. Bei großen Industriekonzernen, bei deren Aktien es keine Mehrheitsaktionäre gibt, spricht man auch von Großaktionären, wenn einzelne Anleger oder Unternehmen eine besonders große Stückzahl der im Umlauf befindlichen Aktien halten.

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Materieller Versicherungsbeginn

Materieller Versicherungsbeginn

Damit ist der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes gemeint, ab dem der Versicherer eintretende Schäden bezahlt. Der genannte Versicherungsbeginn kann erst dann in Kraft treten, wenn die Erstprämienzahlung getätigt wurde oder zu einem bestimmten Termin, wenn eine erweiterte Einlösungsklausel vereinbart ist.

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Marktkapitalisierung

Marktkapitalisierung

Die Marktkapitalisierung kommt vor allem bei der wirtschaftlichen Bewertung von Unternehmen zum Einsatz. Hier bildet sie eine Kennzahl, die dazu dient, den Gesamtwert aller emittierten Aktien des betreffenden Unternehmens festzulegen. Dazu wird die Gesamtzahl der am Markt befindlichen Aktien mit dem aktuellen Börsenkurs einer einzelnen Aktie multipliziert. Daraus ergibt sich der Börsenwert für das Unternehmen, der jedoch in den meisten Fällen nicht dem aktuellen Marktwert entspricht. Trotzdem lässt die Kennzahl Rückschlüsse darüber zu, ob sich das Unternehmen auf der Erfolgsstraße befindet, beziehungsweise ob seine Aktien einer guten Nachfrage unterliegen.

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Limit

Limit

Insbesondere im Wertpapierbereich spielt das Limit eine große Rolle, wenn es darum geht, einen Kauf- oder Verkaufsauftrag für ein bestimmtes Wertpapier aus Sicherheitsgründen zu begrenzen. Der Anleger kann also ein Limit festlegen, unter dem beispielsweise eine Aktie nicht verkauft beziehungsweise nicht gekauft wird. Dabei spricht man auch von einer limitierten Order. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, eine automatische Kapitalbegrenzung für den Anleger zu schaffen, sodass dieser Wertpapiere bei automatischen Kauf- beziehungsweise Verkaufsaufträgen nicht zu jedem beliebigen Preis erwerben muss.

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Liebhaberwert

Liebhaberwert

Im Bereich der Sachversicherungen gibt es Einschränkungen, welche Gegenstände oder Werte versichert werden können. Subjektive Werte, also nicht spezifische Gegenstandswerte, werden Liebhaberwert genannt (z. B. alte Erbstücke mit ideellem Wert) und sind nicht Gegenstand der Versicherung. Versicherbar ist nur der reale Sachwert. Es gilt der Wert, der zur Wiederbeschaffung der funktional gleichen Sache ermittelt wird.

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Leitzins

Leitzins

Der Leitzins ist ein Zinssatz, der durch die Europäische Zentralbank festgelegt wird. Dieser Zinssatz dient vorrangig zur Steuerung der Kapitalmärkte der einzelnen Länder. So gibt der Leitzins Ausschlag darüber, zu welchem Zinssatz sich die Kreditinstitute der einzelnen Länder Kapital von der Europäischen Zentralbank leihen können. Durch eine Veränderung des Leitzinses kann die Europäische Zentralbank Einfluss auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nehmen.

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Leitungswasser

Leitungswasser

Als Leitungswasser bezeichnet man im Versicherungswesen solches Wasser, das entgegen seiner eigentlichen Bestimmung ausgetreten ist aus

  • mit einem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren Teilen, die wasserführend sind,
  • Installationen mit Verwendungszweck Dampf- oder Warmwasserheizung,
  • Ab- oder Zuleitungsrohren im System der Wasserversorgung oder der mit dieser Installation verbundenen Schläuche oder
  • Wärmepumpen-, Klima- oder Solarheizungsanlagen und deren Anschlüssen oder Schlauchsystemen.

In Sachversicherungen sind wärmetragende Flüssigkeiten (Öle, Kälte- und Kühlmittel, Sole) und Wasserdampf dem Leitungswasser gleichgestellt.

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Leistungsort

Leistungsort

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Wohnsitz oder die Niederlassung des Versicherten auch zeitgleich der Leistungsort. Bei der Versicherungsprämie handelt es sich um eine sogenannte Schickschuld, was bedeutet, dass die Versicherungsprämie sowohl auf Kosten (Überweisungsgebühren etc.) als auch auf eigene Gefahr (Risiko einer Fehlbuchung usw.) an das Versicherungsunternehmen zu überweisen ist. Wird die Prämienzahlung per Abbuchung (Lastschriftverfahren) vereinbart, geht die Erfüllung an das Versicherungsunternehmen über (Holschuld durch rechtzeitige Abbuchung der Prämie).

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Leistungsfreiheit

Leistungsfreiheit 

Der Begriff steht im Versicherungsgewerbe dafür, dass der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Pflicht zur Erbringung der versicherten Leistung befreit sein kann. Wenn zum Beispiel eine Obliegenheitsverletzung (der Versicherte kommt den Verpflichtungen des Versicherungsvertrages nicht nach) oder der Zahlungsverzug der Prämien vorliegen oder aber eine Anklagefrist verstrichen ist, kann der Versicherer die Leistungsfreiheit geltend machen.

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