Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Bundesanleihen

Bundesanleihen

Wer bei einer Kapitalanlage die maximal mögliche Sicherheit bekommen möchte und dafür eine recht bescheidene Verzinsung akzeptiert, für den sind Bundesanleihen genau richtig. Es handelt sich dabei um festverzinsliche Wertpapiere, die vom Bund - das heißt vom deutschen Staat - ausgegeben werden. Interessant sind solche Werte allerdings nur für Anleger, die ihr Kapital besonders langfristig investieren wollen. So weisen Bundesanleihen durchschnittliche Laufzeiten von mindestens 10 bis hin zu 30 Jahren auf. Zwar gibt es auch Bundesanleihen mit kürzerer Laufzeit, diese werden allerdings als Bundesobligationen bezeichnet und unterliegen nochmals gesonderten Bedingungen. Der Anleger erhält seine Zinsauszahlungen bei Bundesanleihen jährlich, wobei der Nennwert der Anleihe erst zum Ende der festgelegten Laufzeit ausgezahlt wird.

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Synonyme - Bundesanleihe
Bullen- und Bärenmarkt

Bullen- und Bärenmarkt

Geht es um die grundsätzlichen Entwicklungen an der Börse, so fasst der Fachmann diese gerne mit einem einzigen Begriff zusammen. Bekannt sind dafür vor allem die französischen Wörter „Hausse“ und „Baisse“, in Deutschland spricht man aber auch vielfach vom „Bullen- und Bärenmarkt“. Dabei bezeichnet der Bärenmarkt eine Situation an der Börse, bei der die Kurse über einen längeren Beobachtungszeitraum stetig fallen. Dies muss nicht bei allen Werten der Fall sein, eine entsprechende Tendenz beziehungsweise ein Durchschnittswert reicht bereits aus. Bei einem Bullenmarkt dagegen verhält es sich genau gegenteilig: Hier befinden sich die Kurse über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum stetig im Steigen. In extremen Phasen an den Börsen ist es dabei auch möglich, dass auf einem Bullenmarkt direkt ein Bärenmarkt folgt, zum Beispiel dann, wenn sich große Spekulationsblasen entwickeln, die irgendwann platzen und dann schnell ins Gegenteil umschlagen.

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Broker

Broker

Spricht man in der internationalen Finanzsprache von einem Broker, so ist damit meist ein Börsenhändler beziehungsweise Wertpapierhändler gemeint. Dieser kann entweder Angestellter einer Bank, eines speziellen Finanzdienstleisters oder auch freiberuflich tätig sein. Der Broker stellt grundsätzlich das Bindeglied zwischen dem Anbieter eines Wertpapiers und dem Käufer dar. Für seine Dienste erhält er eine festgelegte Provision, die entweder als absoluter Betrag oder auch als prozentualer Anteil des gehandelten Wertes festgelegt werden kann. Die meisten Broker absolvieren zunächst eine Ausbildung als Bankkaufmann oder Wertpapierkaufmann und bilden sich dann für ihren anvisierten Einsatzbereich individuell weiter. So gibt es spezielle Broker für die Wertpapierbörsen, für Warenterminbörsen und für alle anderen Bereiche, an denen Finanzinstrumente und/oder Waren gehandelt werden.

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Synonyme - Börsenhändler,Wertpapierhändler
Börse

Börse

Mit dem Begriff Börse bezeichnete man früher einen Handelsplatz beliebiger Art. So wurden auch einfache Marktplätze oftmals als Börse bezeichnet. Heute bezieht sich dieser Begriff allerdings fast nur noch auf den Handel mit Wertpapieren beziehungsweise den dafür vorgesehenen Platz. Bekannt in Deutschland ist beispielsweise die Frankfurter Wertpapierbörse - ein altehrwürdiges Gebäude, in dem noch heute tagtäglich Wertpapiere und andere Finanzinstrumente gehandelt werden. Durch die Verbreitung des Internets in den letzten 15 Jahren spielt die Börse als konzentrierter Handelsplatz allerdings eine immer weniger wichtigere Rolle. Die meisten Börsengeschäfte werden daher schon heute über das Internet abgewickelt.

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Synonyme - Handelsplatz
Blue Chip

Blue Chip

Unter einem sogenannten Blue Chip versteht man die Aktie eines sehr großen, bekannten und weltweit agierenden Konzerns. Diese Konzerne genießen mit ihren Wertpapieren auch an den internationalen Börsen meist ein besonderes Ansehen, ihre Aktien sind durchweg als sicher und dauerhaft in der Anlage bekannt. Darüber hinaus spielen die Blue Chips eine besondere Rolle zur Ermittlung bekannter Aktienindizes, wie beispielsweise des Deutschen Aktien Index - kurz: DAX. In der deutschen Börsenfachsprache bezeichnet man die Blue Chips oft auch als Standardwerte. Anhand dieser Standardwerte können Experten die Gesamtentwicklung der Börse ablesen, sie übernehmen also eine orientierende Funktion für alle dort gehandelten Wertpapiere. Wer in Deutschland in Blue Chips investiert, setzt damit auf eine eher langsame Kapitalentwicklung, genießt auf der anderen Seite aber die höchstmögliche Sicherheit gegen den Verlust seines Kapitals.

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Synonyme - Blue­chip
Blockpolice

Blockpolice

Die Blockpolicen werden bei Massenversicherungen wie z. B. der Reiserücktritt- oder Auslandskrankenversicherung eingesetzt und sind eine Mischung aus einem Versicherungsschein und einem Antrag. Der Außendienstmitarbeiter stellt, durch eine vom Versicherer erteilte Vollmacht gedeckt, den Versicherungsschein direkt aus, ohne dass eine besondere Risiko- oder Antragsprüfung erfolgt. Diese Versicherungspolice wird direkt von einem Block vorgefertigter Policen abgerissen.

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Bindefrist

Bindefrist

Als Versicherungskunde ist man eine bestimmte Zeitspanne an seinen Versicherungsantrag gebunden. Diese Zeitspanne wird als Bindefrist bezeichnet. Während der Bindefrist führen die Versicherungsgeber sogenannte Risikoprüfungen durch. Die Bindefristen für Sparten, in denen eine besonders intensive Risikoprüfung erfolgt, sind entsprechend länger als bei eher unkritischen Versicherungen.

Die Dauer der Bindefristen ist für die nachfolgenden Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben:

Der Versicherungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Versicherungsunternehmen den Versicherungsantrag des Antragstellers innerhalb der gesetzlich reglementierten Bindefrist annimmt. Ebenso verhält es sich umgekehrt, wenn der Antragsteller ein Angebot des Versicherers akzeptiert. Nimmt ein Versicherer den Antrag jedoch verspätet nach dem Ablauf der Bindefrist an, muss der Versicherungskunde einen neuen Antrag stellen.

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Billigungsklausel

Billigungsklausel

Hin und wieder kommt es vor, dass versehentlich eine fehlerhafte Versicherungssumme oder ein falscher Versicherungsbeitrag auf dem Versicherungsantrag notiert wird. Im Versicherungsvertragsgesetz gibt es für diese Fälle mit der Billigungsklausel eine gesonderte Regelung: Die vom Versicherungsantrag abweichenden Inhalte müssen besonders im Versicherungsschein herausgestellt werden. Auch muss der Versicherungskunde auf diesen Umstand gesondert hingewiesen und über sein Widerspruchsrecht informiert werden (wird in § 5 Abs. 2 VVG näher beschrieben). Es gilt: Versäumt der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Erhalt des fehlerhaften Versicherungsscheins, den veränderten Bedingungen in Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) zu widersprechen, gilt dies als Anerkennung der veränderten Bedingungen, wie sie im falschen Versicherungsschein festgeschrieben sind, und der Vertrag erhält dadurch automatisch Rechtskraft.

Information:
Versäumt man als Antragsteller einer Versicherung diese Frist, kann der nunmehr eigentlich „falsche“ Vertrag nicht vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist beendet werden. Das kann in manchen Extremfällen ein Zeitraum bis zu 5 Jahre bedeuten.

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Bezugsrecht

Bezugsrecht

Bei Renten- und Lebensversicherungen kann im Erlebens- und Todesfall ein Bezugsrecht verfügt werden. Damit wird festgelegt, wer in diesen Fällen einen Anspruch auf Versicherungsleistungen (Versicherungssumme zzgl. Zinsen/Gewinnanteile) hat. Ein festgelegtes Bezugsrecht kann, solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist, jederzeit verändert werden und ist bis dann widerruflich. Es gibt alternative Varianten, in denen ab der Festlegung der Verfügung diese nur noch mit der Zustimmung des Verfügungsberechtigten und unwiderruflich verändert werden.

Hinweis:
Bei Lebensversicherungen ist das Bezugsrecht in der Regel vollkommen unabhängig von gesetzlichen und testamentarischen Erben. Der Erlös der Versicherungsleistung fällt regelmäßig NICHT in die Erbmasse des Verstorbenen hinein.

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Besondere Versicherungsbedingungen

Besondere Versicherungsbedingungen

Die BVB (Abk. für Besondere Versicherungsbedingungen) sind Zusatz- oder Sonderbedingungen. Sie sind besondere Ergänzungen für spezielle Regelungen innerhalb der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Üblicherweise werden die besonderen Versicherungsbedingungen vor allem bei besonderen Risikogruppen und Risiken erhoben.

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Synonyme - BVB
Beleihungswert

Beleihungswert

Bei der Inanspruchnahme von großen Kreditsummen sind dazu immer ausreichende Sicherheiten vorzuweisen. Eine solche Sicherheit kann beispielsweise aus einer Immobilie bestehen. In diesem Fall muss aber zunächst ermittelt werden, welchen Wert die Immobilie hat. Zur Wertermittlung gibt es allerdings verschiedene Verfahren, die oftmals zu völlig unterschiedlichen Wertangaben kommen. Es spielt eine große Rolle, ob man beispielsweise den Beleihungswert oder den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln möchte. Für die Absicherung von Krediten ist allerdings immer nur der Beleihungswert ausschlaggebend, also der Wert, zu dem der Kreditgeber das Gebäude zu beleihen bereit ist. Er liegt meist ein ganzes Stück unterhalb des Verkehrswertes, um dem Kreditgeber die maximale Sicherheit zu gewährleisten.

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Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien

Wie Name bereits andeutet, werden Belegschaftsaktien ausschließlich an die Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft ausgegeben. In der Regel sind solche Aktien für die Mitarbeiter mit besonders günstigen Konditionen verbunden. Das heißt, sie bekommen die Wertpapiere entweder zum Vorzugspreis oder müssen beispielsweise keine Gebühren bezahlen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht in jedem Fall und bei jeder Aktiengesellschaft Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Meist stehen sie nur dann zur Verfügung, wenn das Unternehmen gezielt eigene Aktien aufkauft, um den Betrieb führungstechnisch in eigener Hand zu behalten. Weiterhin wird der Erwerb von Belegschaftsaktien steuerlich begünstigt. Dabei ist die Differenz zwischen dem Börsenkurs sowie dem durch das Unternehmen festgelegten Kurs für die Mitarbeiter grundsätzlich steuerfrei. Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen darauf nicht gezahlt werden.

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Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung

Versicherungskunden, die vorübergehende oder dauernde Zahlungsschwierigkeiten haben, können mittels schriftlicher Vereinbarung eine zeitweise oder dauernde Beitragsfreistellung erhalten (Lebensversicherung). Aus dem angesammelten Sparguthaben einer kapitalbildenden Lebensversicherung (entspricht NICHT dem Betrag der eingezahlten Versicherungsbeiträge) wird dann eine neue, geänderte Versicherungssumme berechnet, die entsprechend der nun verkürzten Laufzeit und dem daraus resultierenden Minderbetrag der Einzahlungen in der Regel deutlich geringer ausfällt als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme.

Sehr viele Anbieter kapitalgebundener Lebensversicherungen sehen hierfür einen Mindestbetrag von 500 Euro vor. Die Beitragsfreistellung kann in der Regel erst nach einer Mindestlaufzeit rückgängig gemacht werden – häufig mit der Auflage einer erneuten Gesundheitsprüfung und der Nachzahlung aller rückständigen Versicherungsbeiträge.

Hinweis:
Sollte durch den Versicherungsnehmer abzusehen sein, dass der Zahlungsausfall nur für einen kurzen Zeitraum gegeben ist, empfiehlt sich eine Stundung. Dadurch kann die Versicherungssumme in der Regel in voller Leistungshöhe erhalten bleiben und der Zahlungsausfall bleibt kurzzeitig (i. d. R. nicht länger als 1 Jahr) folgenlos.

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Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze

Diesen Fachbegriff kennt man aus dem Steuerwesen in Deutschland. Er bezeichnet im Bereich der Sozialversicherungen den Betrag, bei dessen Überschreiten das Einkommen des Steuerpflichtigen beitragsfrei ist. Daraus ergibt sich der Umstand, dass hinsichtlich der Höhe immer nur der Beitrag als Grundlage genommen wird, welcher unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Sämtliche zusätzlichen Einkommen, die diese Grenze übersteigen, fließen damit nicht mehr in die Steuerberechnung mit ein. Für Besserverdienende ist die Beitragsbemessungsgrenze damit ein Glücksfall, da ihre Beiträge zu den Sozialversicherungen andernfalls exorbitant ansteigen würden. Durch die Beitragsbemessungsgrenze sind sie allerdings gedeckelt, sodass die Höhe des Einkommens in der Folge nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

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Basiswert

Basiswert

Der sogenannte Basiswert steht für den Vertragsgegenstand bei Termin- und Optionsgeschäften. Er stellt also den Gegenstand dar, auf den sich das Termingeschäft beziehungsweise die Option bezieht. Dieser Wert dient dann auch als Grundlage für die Erfüllung des geschlossenen Vertrages. Grundsätzlich kann der Basiswert sehr unterschiedlich beschaffen sein, er kann beispielsweise aus einem Kapitalwert bestehen, aber auch aus einem Rohstoff wie Gold, Silber, Erdöl, Baumwolle, Gewürze und vieles mehr. Weiterhin kann als Basiswert auch ein Aktienindex oder eine Währung dienen. So beziehen sich in Europa viele Termingeschäft und Optionen auf den Deutschen Aktienindex (DAX) oder auf einzelne Währungen wie den Euro, den US-Dollar oder das britische Pfund.

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Baisse

Baisse

In der Börsenfachsprache bezeichnet man einen Zeitraum, in dem die Aktienkurse allgemeinen fallen, als Baisse. Auch in Deutschland ist dieser Begriff mittlerweile gebräuchlich, besser kennt man ihn hier allerdings unter der Bezeichnung Bärenmarkt. Aktienhändler und Börsenexperten beobachten einen solchen Zeitraum immer mit besonderer Skepsis, schließlich kann sich daraus ein kompletter Börsencrash entwickeln, wenn nicht frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Allerdings muss eine Baisse nicht immer zwangsläufig die gesamte Börsenentwicklung betreffen, sondern kann auch lediglich in Teilbereichen - wie beispielsweise dem neuen Markt oder bei Aktien der Biotechnologie - stattfinden. Die Ursachen für eine Baisse können vielfältig sein. In der Vergangenheit wurde sie immer wieder durch große Spekulationswellen ausgelöst, in deren Zuge einzelne Aktien völlig überbewertet wurden, sodass nach einer Hochphase zwangsläufig der Absturz kommen musste.

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Ausgabeaufschlag

Ausgabeaufschlag

Die Auflage und Ausgabe von Aktienfonds wird in der Regel durch eine Bank organisiert und durchgeführt. In diesem Zusammenhang fallen für das Kreditinstitut natürlich entsprechende Kosten an, zum Beispiel für die Verwaltung des Fonds, aber auch für die Beratung der Anleger und für den Vertrieb der Fondsanteile. Diese Kosten lässt sich die Bank in der Regel durch das Erheben eines sogenannten Ausgabeaufschlags bezahlen. Dieser Aufschlag ist von den Käufern der Fondsanteile zu entrichten und beträgt meist zwischen 2,5 und 5 Prozent. Dem Anleger muss dabei klar sein, dass sich durch die Zahlung des Ausgabeaufschlags seine Gewinnerwartungen um den entsprechenden Anteil verringern.

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Außenversicherung

Außenversicherung

Der Versicherungsschutz für versicherte Sachen kann zum Beispiel durch besondere Vereinbarungen oder spezielle Klauseln dahingehend erweitert werden, dass diese auch an anderen als den eigentlich  versicherten Orten versichert sind. Meist werden derartige besondere Klauseln allerdings mit einer Einschränkung der versicherten Summe versehen. Klassisch für derartige Außenversicherungen Hausrat, der auch auf Reisen versichert sein kann.

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Äquivalenzprinzip

Äquivalenzprinzip

Anders als bei Sozialversicherungen richtet sich die Höhe der Beiträge bei privaten Versicherungen kalkulatorisch nach den vom Versicherer übernommenen Verpflichtungen berechnet. Darunter sind die Risiken zu verstehen, die das Versicherungsunternehmen für einen bestimmten Kunden übernimmt. Das versicherungstechnische Gegenteil ist das → Solidar- oder Solidaritätsprinzip, wobei die Beitragshöhe sich nicht nach Risikofaktoren bemisst.

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Anwartschaft

Anwartschaft

Hierunter werden zwei Varianten verstanden:

  1. Sicherung des aktuellen „Status Quo“ bei privaten Krankenversicherungen
    Durch den Abschluss der Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung wird die Möglichkeit eröffnet, sowohl das Eintrittsalter als auch den Gesundheitszustand des zu Versichernden zu Beginn der Anwartschaft festzuschreiben. Bei einem späteren vollständigen Wechsel in die private Krankenversicherung werden verschlechterte Gesundheitszustände nicht nachträglich negativ bewertet – eine Erhöhung des Beitragssatzes entfällt dadurch.

  2. Über den Erwerb einer Rechtsposition für spätere Leistungen
    In diesem Fall hat der Bezugsberechtigte einen unwiderruflichen Anspruch auf die Anwartschaft bezogen auf eine definierte Versicherungssumme im Erlebens- und/oder Todesfall bei einer Lebensversicherung.
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