Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Freizügigkeit

Freizügigkeit

Unter diesem Begriff versteht man in der Versicherungsbranche eine besondere Vereinbarung zwischen Versicherer und Versichertem in der festgelegt ist, dass versicherte Sachen auch frei zwischen unterschiedlichen Orten bewegt werden dürfen, ohne dass jeweils eine veränderte Versicherungssumme vereinbart werden muss. Verabredungen dieser Art werden besonders häufig getroffen, wenn es sich bei dem Versicherungskunden um eine Firma mit einem Filialnetz handelt. Es ist möglich, für einzelne Risiken (z .B. Raub) oder Positionen (Waren) ohne und mit Prämienaufschlag jeweils separate Vereinbarungen zu treffen.

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Freibetrag

Freibetrag

Das Steuersystem in Deutschland sieht für viele Steuerarten sogenannte Freibeträge vor. Dabei handelt es sich um Betragsgrenzen, bei deren Unterschreiten der Steuerpflichtige keine Steuern zu zahlen hat. Man möchte damit das soziale Gleichgewicht und die Gerechtigkeit fördern, sodass Menschen mit geringem Einkommen manche Steuerarten erst gar nicht bezahlen müssen. Einige Freibeträge lassen sich dagegen nur auf Antrag in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Freistellung bei Kapitalerträgen. Hierzu muss ein spezieller Freistellungsauftrag beantragt und an das Kreditinstitut weitergegeben werden, damit dieses von den erwirtschaften Gewinnen der Kapitalanlage keine Steuern mehr abgeführt. Selbstverständlich gilt der Freistellungsauftrag auch nur bis zu einem gewissen Freibetrag.

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Fondssparplan

Fondssparplan

Aktienfonds setzen grundsätzlich auf eine Diversifizierung des Risikos für den Anleger, indem sie das Anlagekapital auf eine ganze Reihe unterschiedliche Aktien aufteilen. Das Kapital der Anleger wird dabei zunächst im Fonds gesammelt und dann in die Wertpapiere investiert. Darüber hinaus besteht bei vielen Fonds die Möglichkeit, automatisch in regelmäßigen Abständen Anteile zu erwerben. Hierbei spricht man auch von einem Fondssparplan. Wer also festgelegte Beträge über einen längeren Zeitraum ansparen kann, ist mit einem Fondssparplan sehr gut beraten. Durch die Langfristigkeit reduzieren sich die Gebühren und Aufschläge oft sehr deutlich, sodass sich ein höherer Zinsgewinn erzielen lässt. Für Anleger, die ihr Kapital möglichst kurzfristig vermehren wollen, ist er allerdings eher ungeeignet.

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Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

In einer gemischten Lebensversicherung (Todes- und Erlebensfallzahlung) wird der Sparanteil über einen offenen Investmentfonds nach Kundenwunsch (z. B. Renten-, Immobilien- oder Aktienfonds) oder nach verlangter Anlageklasse (z. B. wachstums-, chancen- oder risikoorientiert) angelegt. Eine Garantie auf Verzinsung des angesparten Kapitals kann bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht gegeben werden, da der Kapitalzuwachs vom Kursverlauf an der Börse abhängig ist. Mittlerweile wurden auch sogenannte Garantieprodukte eingeführt, die ein Mindestniveau oder alternativ eine Ausschüttung der durch den Versicherten eingezahlten Beträge garantieren. Diese Garantie wirkt sich aber negativ auf die Rendite aus.

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Folgeprämienverzug

Folgeprämienverzug

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer bei einem Folgeprämienverzug ein qualifiziertes Mahnschreiben an den säumigen Versicherten schicken. In diesem Mahnschreiben müssen folgende Punkte mindestens enthalten sein:

  • Höhe und Zusammensetzung der Prämienforderung
  • die Angabe der Zahlungsfrist (mindestens zwei Wochen)
  • eine Rechtsfolgenbelehrung (Beitragsfreistellung/Kündigungsrecht und Leistungsfreiheit) für den Fall, dass der säumige Kunde weiterhin nicht bezahlt.

Damit der Mahnbescheid seine Gültigkeit behält, muss er in Schriftform beim Versicherten vorliegen.

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Folgeprämie

Folgeprämie

Die laufende oder Folgeprämie ist die Zahlung nach der Entrichtung der Erstprämie während einer Versicherungsperiode. Bei jährlicher Zahlungsweise sind Folgeprämien in der Regel innerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu entrichten. Wird monatliche oder Quartalszahlung vereinbart, muss die Folgeprämie spätestens 14 Tage nach Fälligkeit entrichtet werden. Seit dem 01.01.2008 gilt, dass die Zahlungsfrist generell nur noch 14 Tage beträgt. Eine Ausnahme ist die Krankenversicherung, bei der zwei Monate veranschlagt sind.

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Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere

Die festverzinslichen Wertpapiere gehören zu den besonders sicheren Kapitalanlagen. Wie der Name schon verrät, sind die Zinssätze hierbei von Anfang an eindeutig festgelegt, sodass der Anleger genau weiß, welchen Gewinn seine Kapitalanlage erwirtschaften wird. Dabei können festverzinsliche Wertpapiere in verschiedenen Formen ausgegeben werden, z. B. als Schuldverschreibung oder in bestimmten Formen einer Anleihe. Die Zinsen bei festverzinslichen Wertpapieren werden allerdings nur einmal pro Jahr ausgezahlt, sodass sich der Zinseszinseffekt bei dieser Anlageform kaum ausnutzen lässt.

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Festgeld

Festgeld

Das sogenannte Festgeld gehört zu den modernen Kapitalanlagen. Wie der Name bereits andeutet, besteht die wichtigste Eigenschaft des Festgeldes darin, dass der Anlagebetrag für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird. Dadurch hat das Kreditinstitut die optimale Möglichkeit, mit diesem Kapital zu wirtschaften und kann entsprechend hohe Zinssätze für den Anleger garantieren. Einziger Negativpunkt beim Festgeld ist die eingeschränkte Flexibilität. Der Anleger kann nur unter finanziellen Verlusten während der festgelegten Laufzeit der Kapitalanlage auf sein Geld zugreifen. Für Menschen, die unter Umständen auf ihre Ersparnisse angewiesen sind, ist das Festgeld daher weniger geeignet. Sie sollten zu einer flexibleren Kapitalanlage wie beispielsweise dem Tagesgeld greifen.

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Expertise

Expertise

Eine Expertise ist ein Gutachten in einem Schadensfall, das von einem Sachverständigen erstellt wird. Das sogenannte Schiedsverfahren kann in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein, in das diverse Sachverständige involviert sind. Das ist häufig notwendig, um Streitereien im Leistungsfall mit Sachkenntnis zu beenden.

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Europäische Zentralbank

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank - kurz: EZB - ist keine Verbraucherbank, sondern stellt die Bank der Staaten der Europäischen Gemeinschaft dar. Sie ist damit also praktisch die Zentralbank der Zentralbanken der einzelnen Länder. Die Europäische Zentralbank besteht seit dem 1. Januar 1999 und ist für vielfältige Aufgaben verantwortlich. Insbesondere die Kontrolle und Ausgabe der Gemeinschaftswährung Europas („Euro“) gehört zu ihrem Zuständigkeitsbereich. Politisch ist die EZB völlig unabhängig, ihr Hauptsitz befindet sich seit der Gründung in Frankfurt am Main, Deutschland.

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Synonyme - EZB
Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für alle Versicherten, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Beruflich qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, hatten bis Ende 2000 einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese Möglichkeit gab es für ungelernte Arbeitskräften nicht.
Ob die heutige Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder nicht hängt heute von der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit ab, dabei ist der ausgeübte Beruf belanglos. Für den Fall, dass ein qualifizierter Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, muss dieser gegebenenfalls auch einen Job annehmen, der deutlich unter seinen Qualifikationen liegt. Das liegt daran, dass die Erwerbsfähigkeit im Ausbildungsberuf zwar nicht mehr vorhanden ist, eine grundsätzliche Erwerbsunfähigkeit aber nicht besteht.

Erwerbsminderungsstufen

Bei einem Leistungsvermögen von

  • unter drei Stunden
    wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

  • drei bis unter sechs Stunden
    erhält der Versicherte die halbe Erwerbsminderungsrente.

  • sechs und mehr Stunden
    wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Hinweis
Arbeitnehmer, die zwar mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, jedoch keinen Teilzeitarbeitsplatz finden, erhalten dennoch die volle Erwerbsminderungsrente.

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Erweiterte Einlösungsklausel

Erweiterte Einlösungsklausel

Wenn die erweiterte Einlösungsklausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) vereinbart worden ist, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Vertrag vereinbarten Termin, sofern die zu zahlende Prämie durch den Versicherten spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt wird. Dadurch ist es möglich, Lücken im Versicherungsschutz zu umgehen. In vielen Versicherungsbedingungen ist diese Klausel standardmäßig enthalten. Ist dies nicht der Fall muss der Versicherungsvermittler einen Kunden auf diese Option oder auf die Vereinbarung einer möglichen vorläufigen Deckungszusage hinweisen.

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Erstrisikoversicherung

Erstrisikoversicherung

Hier wird bei einer Schadenversicherung das sog. „erste Risiko“ bis zu einer vereinbarten Schadenshöhe übernommen und somit eine Begrenzung der Versicherungsleistung durchgeführt. Bekannte Beispiele sind die Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

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Erstprämienverzug

Erstprämienverzug

Dieser Fall tritt ein, wenn der Kunde die Erstprämie nicht fristgerecht bezahlt und deshalb die Versicherung die Möglichkeiten hat, vom Vertrag zurückzutreten oder die Prämienzahlung auf gerichtlichem Weg durchzusetzen. Bei einem Rücktritt kann der Versicherer den Vertrag nach einer Wartezeit von drei Monaten automatisch auslaufen lassen oder einen ausdrücklichen Rücktritt erklären.

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Erstprämie

Erstprämie

Es handelt sich um eine Prämie, ohne deren fristgerechte Zahlung der Versicherungsschutz nicht eintritt. Sie ist damit das Gegenmodell zur Deckungszusage.

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Emission

Emission

Die Ausgabe von Wertpapieren bezeichnet man in Deutschland als Emission. Dabei ist zwischen einer herkömmlichen Emission und einer Neuemission zu unterscheiden. Eine Neuemission besteht dann, wenn das ausgebende Unternehmen zum ersten Mal an die Börse geht. Darüber hinaus muss zwischen einer Selbstemission und einer Fremdemission unterschieden werden. Selbstemissionen sind weitaus seltener und werden - wie der Name schon verrät - durch das Unternehmen selbst durchgeführt. Weitaus häufiger sind heute die Fremdemissionen, bei denen ein Kreditinstitut die Ausgabe und Verwaltung der Aktien für das Unternehmen übernimmt.

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Einstandskurs

Einstandskurs

Der Einstandskurs ist ein Fachbegriff aus dem Wertpapierbereich. Mit ihm wird der Kurs eines Wertpapiers dargestellt, der aus dem Kaufpreis sowie aus allen anfallenden Nebenkosten besteht. Vergleichbar ist dies mit der Angabe des Effektivzinses bei Krediten. Bei Wertpapieren entstehen Nebenkosten vor allem dadurch, dass sie durch ein Kreditinstitut oder einen speziellen Finanzdienstleister verwaltet und ausgegeben werden müssen. Durch die Nebenkosten unterscheidet sich der Einstandskurs eines Wertpapiers oftmals deutlich vom späteren Handelskurs.

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Effektivzins

Effektivzins

Viele Verbraucher wundern sich, warum bei den Angeboten von Krediten durch Banken oder andere Finanzdienstleister regelmäßig die Angabe „effektiver Jahreszins“ beigefügt ist. Was ist überhaupt der effektive Jahreszins, auch Effektivzins genannt? Die Antwort: Der Effektivzins ist ein Zinssatz, in dem alle Nebenkosten für das Darlehen bereits enthalten sind. Damit möchte man erreichen, dass der Verbraucher Kreditangebote besser untereinander vergleichen kann. Früher war es gang und gäbe, lediglich den Nennzins anzugeben und die Nebenkosten extra zu berechnen. Dadurch ergab sich allerdings ein schier unübersichtliches Gewirr von Angeboten, bei denen der Verbraucher kaum erkennen konnte, welches für ihn das günstigste darstellt. Durch die Einführung der Pflicht zur Angabe des Effektivzinses ist dieses Problem behoben.

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Dynamik

Dynamik

Als Ausgleich für die im Laufe der Vertragslaufzeit vorausgesetzte Änderung des Bedarfs werden die Versicherungssumme und die -beiträge jährlich erhöht. Die Dynamik wird bei Vertragsschluss vereinbart und jedes Jahr durch den Versicherer ohne weitere Risikoprüfung (nur bei Lebensversicherungen) automatisch durchgeführt. Die Erhöhung erfolgt entweder anhand eines Index‘ oder eines festen Faktors. Als Versicherungsnehmer hat man das Recht, der Dynamik bei Lebensversicherungen zu widersprechen oder diese sogar zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte wird in Sachsparten wie z. B. der Hausratversicherung nicht ausgelöst. Eine Vertragsauflösung in diesen Fällen ist erst mit dem Wirksamwerden der Erhöhung oder mit der nächsten Fälligkeit unter Einhaltung von Kündigungsfristen möglich.

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Dread-Disease-Versicherung

Dread-Disease-Versicherung

Eine Dread-Disease-Versicherung leistet, wenn eine sehr schwere Krankheit einen bestimmten Zeitraum überlebt wird. Im Leistungsfall wird dann kein regelmäßiger Geldbetrag (Rente), sondern eine einmalige Summe gezahlt.
Dread-Disease-Versicherungen sind in Großbritannien, Frankreich, Australien, der Schweiz und den USA wesentlich weiter verbreitet als in Deutschland und speziell im anglo-amerikanischen Raum unter der Bezeichnung „Individual Critical Illness Insurance“ bekannt. Mittlerweile haben alle großen Versicherer ein derartiges Produkt fest in ihr Angebotsportfolio integriert, auch wenn die Nachfrage eher gering ist.

Bei welchen Erkrankungen konkret gezahlt wird, legt jede Versicherung selbst fest. Allerdings sind weniger als 50 % der Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, mit diesem Versicherungstyp abgedeckt. Die Versicherer zählen u.a. Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Taubheit oder Blindheit zu den schweren Erkrankungen, die zu einer Versicherungsleistung führen.

Die Konditionen unterscheiden sich erheblich: Manche Versicherer bieten die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und die beitragsreduzierte Aufnahme weiterer Angehöriger an.

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Synonyme - Individual Critical Illness Insurance

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