Ratgeber Versicherungen und Finanzen

ABC der Versicherungsbegriffe

Begriff Definition
Immobilienfonds

Immobilienfonds

Ein Immobilienfonds ist eine besondere Form des Investmentfonds, bei dem das Anlegerkapital ausschließlich in Immobilienwerte investiert wird. Es gibt sowohl offene als auch geschlossene Immobilienfonds. Darüber hinaus existieren zahlreiche Spezialfonds, die das Kapital der Anleger beispielsweise ausschließlich in gewerbliche Immobilien oder unbebaute Grundstücke investieren. Geschlossene Immobilienfonds sind allerdings in den letzten Jahren etwas in Verruf geraten, da sie im Zuge der weltweiten Finanzkrisen oftmals in Schwierigkeiten gerieten. Der Grund: Viele Anleger wollten ihr Kapital frühzeitig abziehen. So mussten einige Fonds zunächst eingefroren werden und sind es heute noch, zumindest solange, bis sich die Situation wieder etwas entspannt hat.

Zugriffe - 4392
Hypothek

Hypothek

Bei der Hypothek handelt es sich in Bezug auf Immobilien um ein Grundpfandrecht (im Gegensatz zu Schiffs- und Flugzeughypotheken). Die Hypothek ist, im Gegensatz zur Grundschuld, streng mit der Schuld selbst verknüpft (akzessorisch). Durch die einfachere Handhabung einer Grundschuld findet diese in den meisten Fällen als Stellung einer dinglichen Sicherheit den Vorzug vor der Hypothek.

Zugriffe - 4037
Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Ein von außen kommendes, durch Vernunft nicht abwendbares und auch nicht vorhersehbares Ereignis bezeichnet die Rechtsprechung als höhere Gewalt. Höhere Gewalt wird von keinem Versicherungsunternehmen versichert – mit Ausnahme einzelner Sparten und entsprechenden Vereinbarungen.

Folgende Beispiele werden als höhere Gewalt eingestuft:

  • Terroranschläge
  • Geiselnahmen
  • Sabotageakte
  • Naturkatastrophen
  • Reaktorunfälle
  • Kriegsgefahren
  • innere Unruhen
  • Krieg
Zugriffe - 4893
Heredität

Heredität

Bei Personenversicherungen (z. B. Lebensversicherungen) prüfen Versicherungsgesellschaften aufgrund der Risikoübernahme auch die Krankengeschichte der nahen Verwandten des Versicherungsnehmers auf erbliche Krankheiten (Heredität).

Zugriffe - 4202
Hedge Fonds

Hedge Fonds

Bei den sogenannten Hedge Fonds handelt es sich um eine besondere Version von Investmentfonds. Diese Fonds bezeichnet man auch als „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“. Sie entstehen also aus dem Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften und sind für den Anleger mit erheblichen Risiken behaftet. Ein Grund dafür ist, dass für Hedge Fonds - anders als bei herkömmlichen Investmentfonds - keinerlei Verpflichtung besteht, das Anlegerkapital in bestimmte Anlagen zu investieren. Der Betreiber eines Hedge Fonds hat also völlig freie Hand, wie er das Kapital seiner Anleger investiert. Oftmals werden für Hedge Fonds extreme Renditen versprochen, die allerdings fast immer mit dem Risiko eines Totalverlustes einhergehen.

Zugriffe - 3964
Hausse

Hausse

Die Hausse ist ein Fachbegriff aus dem Sprachraum der Broker an der Börse und bildet das genaue Gegenteil zur Baisse. Es handelt sich dabei um einen Zustand an der Börse, an dem die Kurse über einen längeren Zeitraum stetig steigen. In Deutschland spricht man bei der Hausse auch von einem Bullenmarkt. Die Entwicklung der Börsenkurse ist bei der Hausse also besonders optimistisch, sie entsteht aber oftmals aus sogenannten Spekulationsblasen, die irgendwann platzen müssen und wodurch sich die Situation an den Börsen dann oftmals ins Gegenteil umgekehrt.

Zugriffe - 4119
Hausrat

Hausrat

Der gesamte Hausrat wird über die Hausratversicherung abgesichert. Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Verbrauch oder zum Gebrauch gedacht sind. Auch Bargeld und allgemeine Wertgegenstände werden über die Hausratversicherung abgesichert. Gegenstände, die von Besuchern zum Versicherten mitgebracht werden, sind nicht in dieser Hausratversicherung inkludiert. Bewegliche Gegenstände des Hausrats des Versicherten sind also demzufolge versichert, wenn sie, ohne dafür beschädigt werden zu müssen, auch an einen anderen Ort verbracht werden können (Wertsachen, Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Möbel).

Eine Hausratversicherung umfasst Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, Ex- oder Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Frost und Rohrbruch, Hagel, Sturm sowie den Absturz von Luftfahrzeugen entstehen. Die versicherten Gegenstände sind im Schadensfall mit einer Neu- und Vollwertversicherung abgesichert, sodass die Versicherungssumme in Höhe des Wiederbeschaffungswerts abgeschlossen wird. Ein Richtwert: Die durchschnittliche Versicherungssumme beträgt derzeit 650 € pro m² Wohnfläche.

Zugriffe - 5150
Haushaltsglasversicherung

Haushaltsglasversicherung

Alle zum Haushalt gehörenden Glasarten können mit einer Haushaltsglasversicherung zusätzlich gegen Zerstörung abgesichert werden. Dabei ist das Zerbrechen aller fertig eingesetzten Fensterscheiben und aller anderen in der Versicherungspolice aufgeführten Gegenstände abgesichert. In der Regel ist auch die Notverglasung durch einen Fachbetrieb enthalten. Oberflächenbeschädigungen sind in dieser Versicherung in der Regel nicht enthalten (z. B. Absplitterungen und Kratzer). Undichte Randverbindungen (Blindwerden von Isolierverglasung), optische Gläser, Handspiegel und Beleuchtungskörper sowie Hohlgläser (z. B. Lampen, Trinkgläser etc.) sind von der Haushaltsglasversicherung ebenfalls ausgeschlossen.

Siehe auch www.billige-hausratversicherung24.de

Zugriffe - 4556
Hauptversammlung

Hauptversammlung

Da der Anleger mit dem Kauf einer Aktie zum Mitinhaber des betreffenden Unternehmens wird, genießt er auch das Recht, an der regelmäßig stattfindenden Hauptversammlung des Unternehmens teilzunehmen. Hieran beteiligen sich auch der Vorstand sowie der Aufsichtsrat des Unternehmens. In der Regel werden Hauptversammlungen in der Anwesenheit aller Mitglieder durchgeführt, inzwischen besteht allerdings auch die Möglichkeit, diese per Internet oder Telefonkonferenz abzuhalten. Die meisten Unternehmen allerdings bevorzugen immer noch die klassische Form. Auf der Hauptversammlung werden unter anderem Beschlüsse über die Verwendung des Unternehmensgewinns und zur Beschaffung weiteren Kapitals sowie insgesamt zur Zukunft des Unternehmens getroffen.

Zugriffe - 4502
Hauptfälligkeit

Hauptfälligkeit

Damit ist der Termin gemeint, zu dem die jährliche Prämie fällig wird. Immer zur Hauptfälligkeit besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag zu kündigen.

Zugriffe - 4637
Härtefallregelung

Härtefallregelung

2004 wurden im Rahmen der Gesundheitsreform für die von den gesetzlichen Krankenkassen gebotenen Leistungen (Ausnahme: Zahnersatz) individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Zuzahlungen sind danach auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei Menschen, die eine chronische Erkrankung nachweisen können, sind die Zuzahlungen auf 1 % ihrer Bruttoeinkünfte begrenzt. Sollte ein Einkommen sehr gering sein, ist es bei Zahnersatz möglich, den Festzuschussbetrag zu erhöhen.

Zugriffe - 4077
Halbzwingende Vorschrift

Halbzwingende Vorschrift

Das Statut der halbzwingenden Vorschrift besagt, dass von bestimmten Vorschriften, die im Vertragsversicherungsgesetz festgelegt sind, nur dann abgewichen werden kann, wenn die geplante Abweichung zum Vorteil des Versicherten ausfällt.

Zugriffe - 4185
Grundfähigkeitsabsicherung

Grundfähigkeitsabsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als Alternative oder Ergänzung zur Dread-Disease-Versicherung, Pflegeversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Der Leistungsfall tritt bei dieser Versicherung dann ein, wenn bestimmte Grundfertigkeiten wie Gehen oder Autofahren verloren gehen. Manche Versicherer leisten erst bei einer Einstufung in die Pflegestufe 2. Bei der Einschätzung spielt es keine Rolle, ob der Versicherte noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Zugriffe - 4283
Gliedertaxe

Gliedertaxe

Mit der Gliedertaxe wird bei einer privaten Unfallversicherung der Invaliditätsgrad beurteilt. Bei ständiger Funktionsuntüchtigkeit oder bei Verlust der in der Gliedertaxe aufgeführten Sinnesorgane und Körperteile wird ausschließlich der dort festgelegte Grad der Invalidität herangezogen. Anhand der Einordnung der Dysfunktion werden sämtliche Leistungen der privaten Unfallversicherung bemessen. Für die Ausschüttung von 100 % der versicherten Summe wird in der Regel 100 % Invalidität vorausgesetzt. Die Gliedertaxe wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand von standardisierten Richtwerten festgelegt

Zugriffe - 4867
Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung

In der Finanzfachsprache kennt man die Gewinnbeteiligung vor allem unter dem Begriff Dividende. Hiermit wird der Anteil von Unternehmensgewinnen bezeichnet, der anschließend an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Dabei besteht kein gesetzliches Recht darauf, als Aktionär eine Dividende zu erhalten. Sollte das Unternehmen keine oder zu geringe Gewinne erwirtschaftet haben, beziehungsweise die generierten Gewinne für die Sicherung der Zukunft - z. B. durch Investitionen - benötigen, so kann für ein oder mehrere Jahre keine Dividende ausgezahlt werden. Der Aktionär hat also keine Garantie auf die Auszahlung der Dividende.

Zugriffe - 4305
Synonyme - Dividende
Geschlossener Fonds

Geschlossener Fonds

Bei Investmentfonds muss man zunächst zwischen einer offenen und einer geschlossenen Variante unterscheiden. Die offenen Fonds sind dabei weit bekannter. Hier kann der Anleger jederzeit Kapital investieren, das heißt Fondsanteile kaufen, und diese auch jederzeit wieder veräußern. Bei geschlossenen Fonds verhält es sich allerdings anders. Hier wird zunächst ein bestimmtes Ziel festgelegt, für das im Anschluss das benötigte Kapital von den Anlegern eingesammelt wird. Ist der Kapitalbetrag vollständig, so wird der Fonds geschlossen und es werden keine neuen Anleger mehr aufgenommen. Mit seinem Fondsanteil begibt sich der Anleger in die Rolle eines Kommanditisten, er wird also faktisch mit zum Unternehmer. Dies ist bei offenen Fonds nicht der Fall.

Zugriffe - 3939
Generationenvertrag

Generationenvertrag

Die Menschen der jüngeren Generationen, die sich in abgabenpflichtigen Arbeitsverhältnissen befinden, bezahlen regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Rentenversicherung bezahlt aus den Beiträgen der jüngeren Arbeitnehmer die Renten an die älteren Menschen. Die demografische Entwicklung hat die Schwächen des aktuell verwendeten Umlageverfahrens (Rentenversicherungsbeiträge werden sofort für anstehende Rentenzahlungen verwendet) deutlich gemacht. Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation (Arbeitslosigkeit und viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) trägt durch ihre geringe Beitragskraft zu ständig wachsenden Finanzierungslücken bei. Bislang werden diese über Bundeszuschüsse ausgeglichen.

Es wurden bereits Reformen beschlossen und teilweise umgesetzt, die dieser Finanzierungsproblematik entgegenwirken sollen:

  • Senkung des Rentenniveaus hin zu einer Mindestrente
  • deutliche Anhebung des regulären Renteneintrittsalters
  • Veränderungen der Berufsunfähigkeitsversorgung
Zugriffe - 4154
Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Bei der Gefährdungshaftung geht es nicht um schuldhaftes Handeln (also durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz), sondern um die Haftung allein wegen des Betriebs oder Besitzes einer Sache wie z. B. einem Auto oder einem Hund. Für Risiken, die durch den Besitz der versicherten Gegenstände entstehen, gibt es spezielle Versicherungen wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Beispiel
Beißt ein Hund ins Bein eines Postboten, ist es rechtlich nicht relevant, ob der Besitzer des  Hundes tatsächliche Schuld an diesem Vorfall trägt. Er haftet automatisch als Besitzer des Hundes.

Zugriffe - 4154
Gebündelte Versicherung

Gebündelte Versicherung

Rechtlich eigenständige Versicherungsverträge werden als gebündelte Sicherung zu einem Vertrag zusammengefasst, was in einem einzelnen Versicherungsschein dokumentiert wird. Häufig werden beispielsweise sogenannte „Familienpakete“ aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung angeboten. Für den erfolgreichen Abschluss solcher „Vertragsbündel“ gewähren die meisten Versicherer sogenannte „Bündelrabatte“.

Hinweis
Auch bei einem Vertragsbündel mit „Bündelrabatt“ bleibt die Möglichkeit, einzelne Positionen Versicherungen zu kündigen, bestehen.

Zugriffe - 4226
Garantiezertifikat

Garantiezertifikat

Ein Garantiezertifikat gehört zu den besonders sicheren Kapitalanlagen und garantiert dem Anleger den Rückerhalt des kompletten eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit. Dabei ist es unerheblich, ob der dem Zertifikat zugrunde liegende Index beziehungsweise Wert während der Laufzeit eine positive oder negative Entwicklung erfährt. Grundsätzlich besteht ein Garantiezertifikat dabei aus zwei Teilen, einer Anleihe und den Optionsscheinen. Der Hauptteil des Anlagekapitals wird in die Anleihe investiert, die Optionsscheine sorgen dann für entsprechende Renditen. Allerdings benötigt der Ausgebende bei einem Garantiezertifikat einen Teil des eingesetzten Kapitals zu seiner Absicherung, wodurch sich die Renditechancen für den Anleger etwas verringern.

Zugriffe - 4074

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite